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Visum für die Volksrepublik China

Business Visum für die Volksrepublik China

Antrag Visum für die Volksrepublik China Antrag als PDF zum Download

Zur Beantragung der erforderlichen Einreisegenehmigung werden folgende Unterlagen benötigt. Bitte beachten Sie die Zusatzinformationen zum Ausfüllen des Visum-Antrages.

Ein Antragsformular, vollständig ausgefüllt und vom Antragsteller eigenhändig unterschrieben.

Bitte beachten Sie, dass alle Kontaktdaten des Antragstellers (Teil 4.1 bis 4.6 auf der 2. Seite des Visum-Antrages) vollständig ausgefüllt sind.

Ehemals chinesische Staatsangehörige müssen im Visum-Antrag ihren Namen auch in chinesischen Schriftzeichen vermerken und den Antrag auch in chinesischen Schriftzeichen unterschreiben.

Unvollständig ausgefüllte Anträge werden im Konsulat nicht angenommen.


Ein Passfoto, farbig
Ein aktuelles, farbiges Passbild – es dürfen keine eingescannten und auf Normalpapier ausgedruckten oder kopierten Fotos benutzt werden. Nur Bilder in Fotoqualität werden vom Konsulat akzeptiert. Das Foto muss an der dafür vorgesehenen Position im Visum-Antrag aufgeklebt werden. Es dürfen keine Heft- oder Büroklammern als Befestigung benutzt werden.

Ein Reisepass im Original
Passgültigkeit: mindestens 6 Monate – mit mindestens einer freien Seite.

Die Vorlage einer Einladung (gut lesbare Kopie) ist für die Beantragung eines Business-Visums unerlässlich. Die Bedingungen für die Einladungen sind in den verschiedenen Konsular-Standorten unterschiedlich:

Berlin
In Berlin ist die Beantragung von Business-Visa ausschließlich nur mit offiziellen Einladungen* möglich. Einladungen, die auf Geschäftspapier der chinesischen Firma ausgestellt sind, werden in Berlin grundsätzlich nicht akzeptiert.

Frankfurt
Ein- oder zweimalige Einreise: Entsprechende Einladung einer chinesischen Firma auf Geschäftspapier in Kopie ist ausreichend.

Mehrmalige Einreise: 6 Monate gültig – bis zu 30 Tagen Aufenthalt: Entsprechende Einladung einer chinesischen Firma auf Geschäftspapier in Kopie ist ausreichend.

Mehrmalige Einreise: 6 Monate gültig – bis zu 60 oder bis zu 90 Tagen Aufenthalt: nur mit einer offiziellen Einladung* möglich. Eine Firmen-Einladung reicht nicht aus.

Mehrmalige Einreise: 12 Monate gültig, nur mit einer offiziellen Einladung* möglich. Eine Firmeneinladung reicht nicht aus.

Zusatzinformation zu den Firmeneinladungen
Der Firmenstempel und die Unterschrift müssen gut lesbar sein. Bei der Beantragung von Visa mit mehrmaliger Einreise muss der Terminus "multiple entry" in der Einladung erscheinen. Begriffe wie "several times", "monthly" oder "regular visits" lehnt das Konsulat leider ab.

Hamburg
Ein- oder zweimalige Einreise: Entsprechende Einladung einer chinesischen Firma auf Geschäftspapier in Kopie ist ausreichend.

Mehrmalige Einreise: Diese Beantragung ist ausschließlich nur mit einer offiziellen Einladung* im Original möglich.

Gültiger Aufenthaltstitel für "nicht-deutsche" Antragsteller
Ausländische Staatsangehörige müssen zur Beantragung ihren für Deutschland gültigen Aufenthaltstitel nachweisen. Dieser muss mindestens noch 6 Monate gültig sein. Für nicht-deutsche EU-Angehörige ist die Beifügung einer aktuellen Meldebescheinigung erforderlich.

Ohne diese zusätzlichen Unterlagen ist eine Visum-Beantragung nicht möglich.

Für die Volksrepublik China ausgestellte Visa sind grundsätzlich ab dem Ausstellungsdatum gültig. Die konsularischen Vertretungen akzeptieren die Antragsunterlagen frühestens fünfzig Tage vor der Einreise. 

Achtung: Ist während der China-Reise ein "Ausflug", z.B. nach Hong Kong, geplant (Beispiel Reiseverlauf: Deutschland – China – Hong Kong – China – Deutschland), benötigt man ein China-Visum mit zweimaliger Einreise.

Das Konsulat in Berlin stellt das Visum für eine zweimalige Einreise derzeit nur aus, wenn dies vom Reiseverlauf her wirklich erforderlich ist. Der Reiseverlauf muss in diesem Fall exakt unter Frage 2.5 im Visum-Antrag angegeben werden und man sollte unter Frage 2.3 auch das Datum der zweiten Einreise mit angeben.
Bitte beachten Sie, dass die Einladung in diesem Fall auch für eine zweimalige Einreise ausgestellt sein muss.

Ist während der China-Reise ein Abstecher nach Tibet geplant, so muss das China-Visum nicht für eine zweimalige Einreise beantragt werden.

Aber beachten Sie, dass ein Visum für China keine Einreisegenehmigung für Tibet beinhaltet. Diese muss beim staatlichen Reisebüro in China gesondert beantragt werden.

Für die Volksrepublik China ausgestellte Visa sind grundsätzlich ab Ausstellungsdatum gültig. Die konsularischen Vertretungen akzeptieren die Antragsunterlagen frühestens 50 Tage vor der Einreise.

* Offizielle Einladung:
Diese Einladung muss von den jeweils zuständigen Ministerien, Provinzregierungen, oder von ihnen ermächtigten Firmen und Institutionen der VR China ausgestellt sein.


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