
Business Visum für die Volksrepublik China
Zur
Beantragung der erforderlichen Einreisegenehmigung werden folgende
Unterlagen benötigt. Bitte beachten Sie die Zusatzinformationen zum
Ausfüllen des Visum-Antrages.
Ein Antragsformular, vollständig ausgefüllt und vom Antragsteller eigenhändig unterschrieben.
Ehemals chinesische Staatsangehörige müssen im Visum-Antrag ihren Namen auch in chinesischen Schriftzeichen vermerken und den Antrag auch in chinesischen Schriftzeichen unterschreiben.
Unvollständig ausgefüllte Anträge werden im Konsulat nicht angenommen.
Ein Passfoto, farbig
Ein aktuelles, farbiges Passbild – es dürfen keine eingescannten
und auf Normalpapier ausgedruckten oder kopierten Fotos benutzt werden.
Nur Bilder in Fotoqualität werden vom Konsulat akzeptiert. Das Foto
muss an der dafür vorgesehenen Position im Visum-Antrag aufgeklebt
werden. Es dürfen keine Heft- oder Büroklammern als Befestigung benutzt
werden.
Ein Reisepass im Original
Passgültigkeit: mindestens 6 Monate – mit mindestens einer freien Seite.
Die Vorlage einer Einladung (gut lesbare Kopie) ist für die Beantragung
eines Business-Visums unerlässlich. Die Bedingungen für die Einladungen
sind in den verschiedenen Konsular-Standorten unterschiedlich:
Berlin
In Berlin ist die Beantragung von Business-Visa
ausschließlich nur mit offiziellen Einladungen* möglich. Einladungen,
die auf Geschäftspapier der chinesischen Firma ausgestellt sind, werden
in Berlin grundsätzlich nicht akzeptiert.
Frankfurt
Ein- oder zweimalige Einreise: Entsprechende Einladung
einer chinesischen Firma auf Geschäftspapier in Kopie ist ausreichend.
Mehrmalige Einreise: 6 Monate gültig – bis zu 30 Tagen Aufenthalt:
Entsprechende Einladung einer chinesischen Firma auf Geschäftspapier in
Kopie ist ausreichend.
Mehrmalige Einreise: 6 Monate gültig – bis zu 60 oder bis zu 90 Tagen
Aufenthalt: nur mit einer offiziellen Einladung* möglich. Eine
Firmen-Einladung reicht nicht aus.
Mehrmalige Einreise: 12 Monate gültig, nur mit einer offiziellen Einladung* möglich. Eine Firmeneinladung reicht nicht aus.
Zusatzinformation zu den Firmeneinladungen
Der Firmenstempel und die Unterschrift müssen gut lesbar sein. Bei der
Beantragung von Visa mit mehrmaliger Einreise muss der Terminus "multiple entry" in der Einladung erscheinen. Begriffe wie "several
times", "monthly" oder "regular visits" lehnt das Konsulat leider ab.
Hamburg
Ein- oder zweimalige Einreise: Entsprechende Einladung
einer chinesischen Firma auf Geschäftspapier in Kopie ist ausreichend.
Mehrmalige Einreise: Diese Beantragung ist ausschließlich nur mit einer offiziellen Einladung* im Original möglich.
Gültiger Aufenthaltstitel für "nicht-deutsche" Antragsteller
Ausländische Staatsangehörige müssen zur Beantragung ihren für
Deutschland gültigen Aufenthaltstitel nachweisen. Dieser muss
mindestens noch 6 Monate gültig sein. Für nicht-deutsche EU-Angehörige
ist die Beifügung einer aktuellen Meldebescheinigung erforderlich.
Ohne diese zusätzlichen Unterlagen ist eine Visum-Beantragung nicht möglich.
Für die Volksrepublik China ausgestellte Visa sind grundsätzlich
ab dem Ausstellungsdatum gültig. Die konsularischen Vertretungen
akzeptieren die Antragsunterlagen frühestens fünfzig Tage vor der
Einreise.
Achtung: Ist während der China-Reise ein "Ausflug", z.B. nach
Hong Kong, geplant (Beispiel Reiseverlauf: Deutschland – China – Hong
Kong – China –
Deutschland), benötigt man ein China-Visum mit zweimaliger Einreise.
Das Konsulat in Berlin stellt das Visum für eine zweimalige Einreise
derzeit nur aus, wenn dies vom Reiseverlauf her wirklich erforderlich
ist. Der Reiseverlauf muss in diesem Fall exakt unter Frage 2.5 im
Visum-Antrag angegeben werden und man sollte unter Frage 2.3 auch das
Datum der zweiten Einreise mit angeben.
Bitte beachten Sie, dass die Einladung in diesem Fall auch für eine zweimalige Einreise ausgestellt sein muss.
Ist während der China-Reise ein Abstecher nach Tibet geplant, so muss
das China-Visum nicht für eine zweimalige Einreise beantragt werden.
Aber beachten Sie, dass ein Visum für China keine Einreisegenehmigung
für Tibet beinhaltet. Diese muss beim staatlichen Reisebüro in China
gesondert beantragt werden.
Für die Volksrepublik China ausgestellte Visa sind grundsätzlich ab
Ausstellungsdatum gültig. Die konsularischen Vertretungen akzeptieren
die Antragsunterlagen frühestens 50 Tage vor der Einreise.
* Offizielle Einladung:
Diese Einladung muss von den jeweils
zuständigen Ministerien, Provinzregierungen, oder von ihnen
ermächtigten Firmen und Institutionen der VR China ausgestellt sein.
