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Visum für die Volksrepublik China

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Antrag Visum für die Volksrepublik China Antrag als PDF zum Download

Zur Beantragung der erforderlichen Einreisegenehmigung werden folgende Unterlagen benötigt. Bitte beachten Sie die Zusatzinformationen zum Ausfüllen des Visum-Antrages.

Ein Antragsformular, vollständig ausgefüllt und vom Antragsteller eigenhändig unterschrieben.

Bitte beachten Sie, dass alle Kontaktdaten des Antragstellers (Teil 4.1 bis 4.6 auf der 2. Seite des Visum-Antrages) vollständig ausgefüllt sind.

Ehemals chinesische Staatsangehörige müssen im Visum-Antrag ihren Namen auch in chinesischen Schriftzeichen vermerken und den Antrag auch in chinesischen Schriftzeichen unterschreiben.

Unvollständig ausgefüllte Anträge werden im Konsulat nicht angenommen.

Ein Passfoto, farbig

Ein aktuelles, farbiges Passbild – es dürfen keine eingescannten und auf Normalpapier ausgedruckten oder kopierten Fotos benutzt werden. Nur Bilder in Fotoqualität werden vom Konsulat akzeptiert. Das Foto muss an der dafür vorgesehenen Position im Visum-Antrag aufgeklebt werden. Es dürfen keine Heft- oder Büroklammern als Befestigung benutzt werden.

Ein Reisepass oder Kinderausweis im Original (auch bei Kindern unter 10 Jahren mit Lichtbild)
Passgültigkeit: mindestens 6 Monate – mit mindestens einer freien Seite.

Gültiger Aufenthaltstitel für "nicht-deutsche" Antragsteller
Ausländische Staatsangehörige müssen zur Beantragung ihren für Deutschland gültigen Aufenthaltstitel nachweisen. Dieser muss mindestens noch 6 Monate gültig sein. Für nicht-deutsche EU-Angehörige ist die Beifügung einer aktuellen Meldebescheinigung erforderlich.

Ohne diese zusätzlichen Unterlagen ist eine Visum-Beantragung nicht möglich.

Zusätzlich bei der Beantragung einer mehrmaligen Einreise – nur für Kreuzfahrten möglich.

Für die Beantragung einer mehrmaligen Einreise muss der Antragsteller eine Buchungsbestätigung des Kreuzfahrtveranstalters vorlegen, die belegt, dass aufgrund des Reiseverlaufs eine mehrmalige Einreise wirklich erforderlich ist. Das heißt, die Route der Reise muss hierbei auch eindeutig nachvollziehbar sein.
Bitte beachten Sie, dass die konsularischen Vertretungen die eingereichten Unterlagen sehr genau überprüfen und es daher zu Verzögerungen in der Bearbeitung kommen kann.

Achtung: Ist während der China-Reise ein "Ausflug", z.B. nach Hong Kong, geplant (Beispiel Reiseverlauf: Deutschland – China – Hong Kong – China – Deutschland), benötigt man ein China-Visum mit zweimaliger Einreise.

Für einen touristischen Aufenthalt in Hong Kong benötigen deutsche Staatsangehörige kein Visum (bis 90 Tage Aufenthalt). Weiter gehende Informationen zur Einreise nach Hongkong für andere Staatsangehörige sind auf dem Informations-Blatt "Hong Kong – Touristenvisum" verfügbar.

Das Konsulat in Berlin stellt das Visum für eine zweimalige Einreise derzeit nur aus, wenn dies vom Reiseverlauf her wirklich erforderlich ist. Der Reiseverlauf muss in diesem Fall exakt unter Frage 2.5 im Visumantrag angegeben werden und man sollte unter Frage 2.3 auch das Datum der zweiten Einreise mit angeben.

Ist während der China-Reise ein Abstecher nach Tibet geplant, so muss das China-Visum nicht für eine zweimalige Einreise beantragt werden.

Aber beachten Sie, dass ein Visum für China keine Einreisegenehmigung für Tibet beinhaltet. Diese muss beim staatlichen Reisebüro in China gesondert beantragt werden.

Für die Volksrepublik China ausgestellte Visa sind grundsätzlich ab Ausstellungsdatum gültig. Die konsularischen Vertretungen akzeptieren die Antragsunterlagen frühestens 50 Tage vor der Einreise.


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